Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der  JÖRG HÄHN DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH JOURNALISMUS UND ONLINE-MEDIEN (im Folgenden kurz " JÖRG HÄHN MEDIEN"  genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen der JÖRG HÄHN MEDIEN und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden .

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von der JÖRG HÄHN MEDIEN sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 Die JÖRG HÄHN MEDIEN ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

2. Lieferung und Leistung


2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen der JÖRG HÄHN MEDIEN hergeleitet werden können.

2.2 Die JÖRG HÄHN MEDIEN behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten,wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der JÖRG HÄHN MEDIEN zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der JÖRG HÄHN MEDIEN vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der JÖRG HÄHN MEDIEN oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins die JÖRG HÄHN MEDIEN schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät die JÖRG HÄHN MEDIEN in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von der JÖRG HÄHN MEDIEN auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er der JÖRG HÄHN MEDIEN nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung der JÖRG HÄHN MEDIEN ist jedoch ausgeschlossen,wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um die JÖRG HÄHN MEDIEN in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 Die JÖRG HÄHN MEDIEN behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der JÖRG HÄHN MEDIEN zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat die JÖRG HÄHN MEDIEN zusätzlich zudem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw.Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die JÖRG HÄHN MEDIEN Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

3. Laufzeit und Kündigung


Wird keine ausdrückliche schriftlich vertraglicheRegelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der JÖRG HÄHN MEDIEN anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zumJahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Prüfung und Gefahrenübergang


4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei der JÖRG HÄHN MEDIEN binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der JÖRG HÄHN MEDIEN werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der JÖRG HÄHN MEDIEN benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der JÖRG HÄHN MEDIEN verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen


5.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Saarbrücken. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2 Die JÖRG HÄHN MEDIEN behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei der JÖRG HÄHN MEDIEN eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche der JÖRG HÄHN MEDIEN nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem der JÖRG HÄHN MEDIEN die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann die JÖRG HÄHN MEDIEN jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die JÖRG HÄHN MEDIEN Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der JÖRG HÄHN MEDIEN bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag der JÖRG HÄHN MEDIEN zustehenden Forderungen.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen der JÖRG HÄHN MEDIEN, oder bei dessen Vermögensverfall kann die JÖRG HÄHN MEDIEN vom Vertrag zurücktreten und ist die JÖRG HÄHN MEDIEN, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich die JÖRG HÄHN MEDIEN und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von der JÖRG HÄHN MEDIEN oder des Vertragspartners möglich ist.

6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch die JÖRG HÄHN MEDIEN gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der JÖRG HÄHN MEDIEN. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der JÖRG HÄHN MEDIEN über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewährleistung


7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.

7.2.1 Die JÖRG HÄHN MEDIEN gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angabenvon der JÖRG HÄHN MEDIEN schriftlich bestätigt wurden.

7.2.2 Die JÖRG HÄHN MEDIEN kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler undfahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als der JÖRG HÄHN MEDIEN oder von der JÖRG HÄHN MEDIEN hierzu autorisierte Dritte.

7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt die JÖRG HÄHN MEDIEN etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei der JÖRG HÄHN MEDIEN zu rügen.

7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von der JÖRG HÄHN MEDIEN Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der JÖRG HÄHN MEDIEN über. Falls die JÖRG HÄHN MEDIEN Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die JÖRG HÄHN MEDIEN nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die JÖRG HÄHN MEDIEN die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die JÖRG HÄHN MEDIEN berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

8. Haftungsbeschränkung


Ist die JÖRG HÄHN MEDIEN aufgrund der gesetzlichen Bestimmungennach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung der JÖRG HÄHN MEDIEN ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt , haftet die JÖRG HÄHN MEDIEN nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der JÖRG HÄHN MEDIEN, unabhängig ob ein Verschuldenv orliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzugess ind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung für verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter


9.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.


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