1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche
Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der JÖRG HÄHN
DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH JOURNALISMUS UND ONLINE-MEDIEN (im Folgenden kurz " JÖRG HÄHN MEDIEN" genannt) erfolgen
ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und
gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine
Individualvereinbarung zwischen der JÖRG HÄHN MEDIEN und dem Vertragspartner bzw.
Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei
späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt
werden .
1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen
der Schriftform.
1.4 Angebote von der JÖRG HÄHN MEDIEN sind freibleibend und unverbindlich und
verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.
1.5 Die JÖRG HÄHN MEDIEN ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten,
sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere
Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
2. Lieferung und Leistung
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische
Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen der JÖRG HÄHN MEDIEN hergeleitet
werden können.
2.2 Die JÖRG HÄHN MEDIEN behält sich das Recht zu zumutbaren
Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich
vor.
2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten,wenn das
Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer
übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter
Ware aus Gründen, die nicht von der JÖRG HÄHN MEDIEN zu vertreten sind, so
können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners eingelagert werden.
2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw.
Leistungsfrist - im folgenden vereinfachend sämtlich stets
"Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen von der JÖRG HÄHN MEDIEN vereinbart und versteht sich
unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon,
ob diese bei der JÖRG HÄHN MEDIEN oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige
Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch
dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von
dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem
Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner -
unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag
zurücktreten.
2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins die JÖRG HÄHN MEDIEN
schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der
Aufforderung gerät die JÖRG HÄHN MEDIEN in Verzug. Für den Fall, dass
dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird
dieser bei leichter Fahrlässigkeit von der JÖRG HÄHN MEDIEN auf
höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der
Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von
Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt
der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er der JÖRG HÄHN MEDIEN nach
Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist
zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung der JÖRG HÄHN MEDIEN ist
jedoch ausgeschlossen,wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des
Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines
verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung
durch den Vertragspartner nicht, um die JÖRG HÄHN MEDIEN in Verzug zu
setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden
Regelungen.
2.6 Die JÖRG HÄHN MEDIEN behält sich das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse
hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs
Wochen andauert und dies nicht von der JÖRG HÄHN MEDIEN zu vertreten ist.
2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw.
Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
2.8 Bei Verzug der Annahme hat die JÖRG HÄHN MEDIEN zusätzlich zudem
Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer-
bzw.Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle der Nichtabnahme kann die JÖRG HÄHN MEDIEN Schadenersatz in Höhe von 15
% der vertraglichen Vergütung geltend machen.
3. Laufzeit und Kündigung
Wird keine ausdrückliche schriftlich vertraglicheRegelung
über die Inanspruchnahme von Leistungen der JÖRG HÄHN MEDIEN
anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für
unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit
einer Frist von 6 Monaten zumJahresende kündbar. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich
nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut
Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche
Rüge, eingehend bei der JÖRG HÄHN MEDIEN binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt,
so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.
Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches
Einverständnis der JÖRG HÄHN MEDIEN werden auch bei beanstandeter Ware nicht
angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des
Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen,
berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an
den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der
JÖRG HÄHN MEDIEN benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit
sich der Versand ohne Verschulden der JÖRG HÄHN MEDIEN verzögert oder
unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf
den Vertragspartner über.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preise bzw. dem individuellen
Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Saarbrücken.
Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie
Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und
Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
5.2 Die JÖRG HÄHN MEDIEN behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu
erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen -
insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der
Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei der JÖRG HÄHN MEDIEN eintreten.
Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung
erfolgt mit Lieferung/Leistung.
5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche der JÖRG HÄHN MEDIEN nur
mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden,
so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem der JÖRG HÄHN MEDIEN die
Forderung zusteht.
5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann die JÖRG HÄHN MEDIEN jederzeit
wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung
oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen
einschließlich derjenigen, für die die JÖRG HÄHN MEDIEN Wechsel
entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist,
werden sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der JÖRG HÄHN MEDIEN bis zur
Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der
Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem
Vertrag der JÖRG HÄHN MEDIEN zustehenden Forderungen.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und
zukünftigen Lieferungen/Leistungen der JÖRG HÄHN MEDIEN, oder bei
dessen Vermögensverfall kann die JÖRG HÄHN MEDIEN vom Vertrag zurücktreten und
ist die JÖRG HÄHN MEDIEN, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt
Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des
Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im
Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich die JÖRG HÄHN MEDIEN und
der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert
des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der
Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und
Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des
gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung
oder Reduzierung auf Nachweis von der JÖRG HÄHN MEDIEN oder des Vertragspartners
möglich ist.
6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung
des Liefergegenstands durch die JÖRG HÄHN MEDIEN gelten nicht als
Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände
verbleiben im Eigentum der JÖRG HÄHN MEDIEN. Sie dürfen vom
Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit
der JÖRG HÄHN MEDIEN über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt
werden.
7. Gewährleistung
7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des
Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre
nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr
nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach
Maßgabe folgender Bedingungen.
7.2.1 Die JÖRG HÄHN MEDIEN gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in
Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem
Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der
Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der
Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften
ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angabenvon der JÖRG HÄHN MEDIEN schriftlich
bestätigt wurden.
7.2.2 Die JÖRG HÄHN MEDIEN kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass
die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners
genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere
Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß,
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler undfahrlässiges
Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie
Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion
oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche
oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie
jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt
ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei
Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch
andere als der JÖRG HÄHN MEDIEN oder von der JÖRG HÄHN MEDIEN hierzu autorisierte Dritte.
7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
7.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt die JÖRG HÄHN MEDIEN etwaige
weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller
in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst
einzustehen.
7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist
nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich
binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei der JÖRG HÄHN MEDIEN zu rügen.
7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von der JÖRG HÄHN MEDIEN
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme
einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware
verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der JÖRG HÄHN MEDIEN
über. Falls die JÖRG HÄHN MEDIEN Mängel innerhalb einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner
berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder
eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die JÖRG HÄHN MEDIEN nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Vertragspartners.
7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die JÖRG HÄHN MEDIEN die
Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit
einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der
Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht
außer Verhältnis stehen.
7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass
ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die JÖRG HÄHN MEDIEN berechtigt,
alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.
8. Haftungsbeschränkung
Ist die JÖRG HÄHN MEDIEN aufgrund der gesetzlichen Bestimmungennach Maßgabe
dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung
für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht
wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung der JÖRG HÄHN MEDIEN ist nur im
Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und
auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom
Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt , haftet die JÖRG HÄHN MEDIEN nur
für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner
eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder
Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des
Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung
ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der JÖRG HÄHN MEDIEN, unabhängig ob ein Verschuldenv orliegt, im
Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme
einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines
Lieferverzugess ind in § 2 dieser Bedingungen abschließend
geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung für verursachte
Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt
gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber
sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die
in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als
Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für
Anwendungsbeschränkungen.
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